Ralf Klaßmann

Aktuelle Besteuerungsfragen für Krankenhäuser und Krankenhausträger


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Neue Herausforderungen für steuerbegünstigte Körperschaften, ZStV 2019, S. 75

      

      IV Gebote der Selbstlosigkeit und Ausschließlichkeit

      1 Gebot der Selbstlosigkeit: Verbot der vorrangigen Verfolgung eigenwirtschaftlicher Zwecke

      Das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht ist geprägt von den Grundsätzen der Selbstlosigkeit,Ausschließlichkeit und Unmittelbarkeit, welche in §§ 55 bis 57 AO gesetzlich normiert sind.

      Das Gebot der Unmittelbarkeit (§ 57 AO) und dessen praktischen Umsetzungsprobleme waren bereits Gegenstand der Erläuterungen unter B.III.4.; das Gebot der Ausschließlichkeit wird unter B.IV.7. erörtert werden. Das Gebot der Selbstlosigkeit ist – in vielfältigen, aber nicht abschließend dargestellten Facetten – Gegenstand der Ausführungen unter B.IV.1. bis 6.

      Das Gebot der Selbstlosigkeit, das im Grundsatz in § 55 Abs. 1 Satz 1 AO verankert ist, besagt, dass nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke, z. B. gewerbliche Zwecke oder sonstige Erwerbszwecke, verfolgt werden dürfen. Die Tätigkeit einer steuerbegünstigten Körperschaft muss hiernach auf nicht-eigenwirtschaftliche Zwecke gerichtet sein.