Ralf Klaßmann

Aktuelle Besteuerungsfragen für Krankenhäuser und Krankenhausträger


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sog. Sammelbestätigungen ausstellen, in denen die Gesamtsumme der Zuwendungen zu nennen ist.287 Hierzu ist zu beachten, dass entweder auf der Rückseite der Sammelbestätigung oder in einer gesonderten (dazugehörigen) Anlage jede einzelne Zuwendung mit Datum, Betrag und Art der Zuwendung (wie z. B. Mitgliedsbeitrag oder Geldspende) gesondert auszuweisen ist; dabei muss auch die Auflistung eine Gesamtsumme enthalten, die derjenigen der Sammelbestätigung entspricht. Die Anlage muss als »Anlage zur Sammelbestätigung vom …« gekennzeichnet sein. In der Sammelbestätigung ist im Übrigen anzugeben, auf welchen Zeitraum sie sich erstreckt.288

      In jede Sammelbestätigung muss folgender Zusatz aufgenommen werden:

      »Es wird bestätigt, dass über die in der Gesamtsumme enthaltenen Zuwendungen keine weiteren Bestätigungen, weder formelle Zuwendungsbestätigungen noch Beitragsquittungen oder ähnliches ausgestellt wurden und werden.«