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      Der Bescheid über die Feststellung der satzungsmäßigen Voraussetzungen sagt z. B. nichts über die Übereinstimmung von Satzung und tatsächlicher Geschäftsführung aus. Dies geschieht (erst) durch einen Steuerbescheid oder den Freistellungsbescheid bzw. wird im Rahmen einer anschließenden steuerlichen Außenprüfung im Sinne der §§ 193 ff. AO überprüft.

      7 Auswirkungen auf den Spendenabzug

      Die regelmäßige Überprüfung der Steuerbefreiung spielt im Übrigen eine große Rolle für den Spendenabzug.

      Steuerbegünstigte Krankenhäuser sollten deshalb das Datum eines jeden neuen Freistellungsbescheides umgehend in den ab diesem Zeitpunkt verwendeten Zuwendungsbestätigungen benennen. Das Aufbrauchen der »Altbestände« von Zuwendungsbestätigungen sollte im Zweifel unterbleiben.

      Eine Zuwendungsbestätigung muss mindestens von einer durch Satzung oder Auftrag zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigten Person unterschrieben werden. Einen entsprechenden Auftrag kann nur die durch die Satzung zum Empfang von Zahlungen berechtigte Person erteilen.

      Auf die Vollziehung der handschriftlichen Unterschrift kann grundsätzlich nicht verzichtet werden.

      Eine eigenhändige Unterschrift ist nur dann nicht erforderlich, wenn Bestätigungen maschinell nach einem vorher mit dem Finanzamt abgestimmten Verfahren erstellt werden. Der Aufdruck einer rechtsverbindlichen Unterschrift als Faksimile reicht dann aus.