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Besonderes Verwaltungsrecht


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      Elftes Kapitel Haushalts- und Abgabenrecht§ 66 Haushaltsrecht › D. Finanzplanung und Haushaltskreislauf

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      Die staatliche Haushaltswirtschaft strukturiert sich in die Phasen des Haushaltskreislaufs oder Budgetzyklus, der auf Bundesebene insgesamt etwa drei bis vier Jahre dauert. Man unterscheidet 1. die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs, 2. die parlamentarische Beratung und Feststellung des Haushaltsplans, 3. den Haushaltsvollzug und 4. die Haushaltskontrolle mit Rechnungslegung, Rechnungsprüfung und Entlastung. Die Phasen sind eng miteinander verzahnt und wirken teilweise auch auf Phasen nachfolgender Zyklen ein; so können sich die Ergebnisse der Haushaltskontrolle der abgelaufenen Haushaltsperiode auf den laufenden Haushaltsvollzug und auch auf die Planung der nächsten Haushaltsperiode auswirken.

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      Der Haushaltskreislauf ist seinerseits eingebunden in eine mehrjährige Finanzplanung, die über den Zeitraum des Budgetzyklus hinausgreift und die Haushaltswirtschaft auf mittelfristige Perspektiven hin ausrichtet.

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