Jens Wüstemann

Bilanzierung case by case


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die Greifbarkeit abzusprechen,166 und andererseits bei rein wirtschaftlichen Gütern durch Erbringung zusätzlicher Nachweise die objektivierte Werthaltigkeit und somit die Greifbarkeit zu belegen.167 In der neueren Rechtsprechung kommt einer derartigen Typisierungsvermutung jedoch keine bedeutende Rolle bei der Konkretisierung eines Vermögensgegenstands zu.168 Gerade bei rein wirtschaftlichen Gütern169 ergeben sich Konkretisierungsprobleme,170 weil diese in der Regel „unsichere und flüchtige Vermögensbestandteile“171 bilden.

       bb) Übertragbarkeitsprinzip

       b) Anwendung auf den Fall: Prüfung des Domain-Namens hinsichtlich des Greifbarkeitsprinzips

      

       3. Prinzip der selbstständigen Bewertbarkeit als weiteres Objektivierungsprinzip

       a) Prinzip der selbstständigen Bewertbarkeit in den handelsrechtlichen GoB

       aa) Bedeutung des Prinzips der selbstständigen Bewertbarkeit

       bb) Konkretisierung der selbstständigen Bewertbarkeit: enges und weites Verständnis