Josef Franz Lindner

Hochschulrecht im Freistaat Bayern


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beruflicher Befähigungsnachweise in Ergänzung zur Richtlinie 89/48/EWG[92], die seit 20. Oktober 2007 durch die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen[93] unter Beibehaltung des Inhalts (mit Verbesserung und Straffung) ersetzt werden. Die Rechte von Studenten aus anderen Mitgliedstaaten, die nicht aus eigenem oder abgeleitetem Recht unter die Freizügigkeit gemäß Art. 45 AEUV fallen, wurden in der Richtlinie 93/96/EWG des Rates über das Aufenthaltsrecht der Studenten vom 29. Oktober 1993[94] geregelt, die zum 30. April 2006 aufgehobenen und durch die Richtlinie 2004/38/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, ersetzt wurde.[95]

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c) Insbesondere: Folgen der Grundfreiheiten des Binnenmarktes gemäß der Rechtsprechung des EuGH

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      Daraus ergeben sich für die Studierenden und die Hochschullehrer folgende konkreten Rechte:

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