S. 157f.). Auch den Frauen, die die Bordelle in den nationalsozialistischen Konzentrationslagern überlebt haben, wurde nach Kriegsende unterstellt, sie hätten sich freiwillig gemeldet; vgl. Amesberger/Auer/Halbmeyer, Sexualisierte Gewalt, S. 107ff.; Schikorra,»Prostitution weiblicher KZ-Häftlinge«, S. 116f.; Baumgartner, Die vergessenen Frauen, S. 94ff.; Paul, Zwangsprostitution, S. 86f.
150
Binner,»Repatriierung«, S. 210.
151
Tec, Resilience and Courage; Walke,»Biographien jüdischer Überlebender«, S. 501. Zu Norwegen vgl. z.B. Lenz, Haushaltspflicht und Widerstand; zu Italien vgl. La resistenza.
152
Nolte,»Vergewaltigungen durch Deutsche«, S. 120f.
153
Zvychaina, Kharkiv, S. 24.
154
Ebenda, S. 30f.
155
Ebenda, S. 34, auch zit. in: Victims, Heroes, Survivors, S. 97.
156
Eine Ausnahme ist zit. in: Nolte,»Vergewaltigungen durch Deutsche«, S. 121.
157
Gertjejanssen, Victims, Heroes, Survivors, S. 93f. und S. 96.
158
Ebenda, S. 96. Dies ist ein Motiv, das in Verbindung mit sexueller Gewalt, sexueller Versklavung und Prostitution in Kriegen häufig auftaucht. Die betroffenen Frauen geben an, dass sie das Bedürfnis hätten zu sprechen, aber dennoch schweigen wollen, solange ihre Eltern, Partner oder Kinder noch leben. Entweder wissen die Familienangehörigen gar nichts davon, oder die Frauen fürchten, selbige durch ein öffentliches Bekenntnis in Verlegenheit und Schwierigkeiten zu bringen; zum Erzählen und Schweigen der koreanischen Frauen, die durch die japanische Armee versklavt wurden, vgl. Kim,»Narrative Darstellung«.
159
Zit. in: Gertjejanssen, Victims, Heroes, Survivors, S. 262.
160
Zum Zusammenhang von Reinheit, Weiblichkeit, Ehre und Nation vgl. Yuval-Davis, Geschlecht und Nation, S. 18 und S. 78ff.; Lentin,»Introduction«.
161
Dies ist ein bis heute in verschiedenen Kriegsgebieten vorherrschendes Muster. Dabei ist es nicht so, dass Frauen generell das Gefühl hätten, nicht über Sexualität und insbesondere sexuelle Gewalterfahrungen sprechen zu können. Der gesellschaftliche Umgang legt es aber selbst Frauen, die sich öffentlich äußern wollen, nahe, sich nicht über die unsichtbaren Grenzen von Scham und voyeuristischen Zuschreibungen hinwegzusetzen; vgl. Mischkowski,»›Ob es den Frauen selbst‹«, S. 240ff.; Leiby,»Digging in the Archives«, S. 80.
162
Joachim,»Sexualisierte Kriegsgewalt«, S. 60ff.
163
Vg. u.a. Ringelheim,»Women and the Holocaust«, S. 376; Goldenberg,»Memoirs of Auschwitz Survivors«.
164
Ofer/Weitzman,»Introduction«, S. 12ff.; Ringelheim,»Split«, S. 340f.; Baer/Goldenberg,»Introduction«, S. xviiff. Zu den Kontroversen um dieses relativ junge Feld der historischen Forschung vgl. Roth,»Equality«; Bos,»Women and the Holocaust«.
165
Ringelheim,»Split«, S. 343ff. Zu den Fragen, die sich daraus für die Forschung ergeben, vgl. Ni Aolain,»Sex-Based Violence«, S. 47.
166
Vgl. z.B. Laska (Hg.), Women, S. 26. Dies führte auch dazu, dass Nachkommen oder Forscherinnen die Zeitzeuginnen nicht danach gefragt haben; vgl. Rosenthal,»Sexuelle Gewalt«, S. 29; Ringelheim,»Split«, S. 344.
167
Zeuginnenaussage 03/8196, Yad Vashem Archives [YV Arch], zit. n.: Ni Aolain,»Sex-based Violence«, S. 53, Fn. 24.
168
Amesberger/Auer/Halbmayr, Sexualisierte Gewalt, S. 142.
169
Rosenthal,»Sexuelle Gewalt«, S. 28ff.
170
Ni Aolain,»Sex-based Violence«. Zur Bedeutung der Vielfältigkeit weiblicher Erfahrungen für die Historiographie vgl. auch Bos,»Women and the Holocaust«, S. 37ff.
171
Häufig sprachen die Frauen, wenn sie Anfang der 1990er Jahre erstmals eine Aussage machten, in verklausulierter Sprache von» dem, was die Japaner da unten gemacht haben«. Die Einführung und Ausdifferenzierung von Begriffen wie Vergewaltigung und sexueller Versklavung für diesen historischen Kontext, die die südkoreanische Frauenbewegung vorantrieb, ermöglichte es vielen, sich als Opfer einer Gewalttat zu sehen, ihre Erfahrungen detaillierter zu beschreiben und für die eigenen Rechte einzutreten (Yang,»Korean ›Military Comfort Women‹«). Die überlebenden Frauen, die aus unterschiedlichen asiatischen Ländern stammen, verständigen sich auf internationalen Anhörungen mitunter auch auf Japanisch. Die» Sprache der Täter «bietet ihnen die Möglichkeit, sich aus einer gewissen Distanz mit dem eigenen Schicksal zu konfrontieren (Nakahara,»Righting History«).
172
Vgl. z.B. Grossman,»Minsker Ghetto«, S. 266;»Tagebuch von A. Jeruschalmi«, S. 577. Natürlich spielt in solchen Fällen auch die Frage der Übersetzung eine Rolle.
173
Etwa die der 93 Mädchen der Beth-Jacob-Schule in Krakau. Die jungen orthodoxen Frauen und ihre Lehrerinnen entschieden sich, Gift zu nehmen, als der Überfall durch die Deutschen bevorstand. In der jüdischen Geschichtsschreibung wurden die jungen Frauen zu Märtyrerinnen. Ob es die 93 jungen Frauen real gegeben hat, ist bis heute umstritten. Judith Tydor Baumel hat sich sehr detailliert und aufschlussreich mit der Überlieferung der Geschichte und ihrer Bedeutung befasst (Tydor Baumel, Double Jeopardy, S. 117–138).
174
Marcus,»Fighting Bodies«, S. 392ff.
175
Vgl. z.B. Beck, Wehrmacht und sexuelle Gewalt, S. 198f.; Gertjejanssen, Victims, Heroes, Survivors, S. 262 und S. 293f.
176
Zum Spannungsverhältnis zwischen hegemonialen, autorisierten, umstrittenen und tabuisierten Erzählungen von Frauen vgl. Lenz, Haushaltspflicht und Widerstand, S. 90ff. Ihre Analyse zeigt auch, dass sich die Grenzen dessen, was autorisiert ist, durch gesellschaftliche Entwicklungen verschieben können (ebenda, S. 224ff.).
177
Greku,»Deutsche«, S. 134 und S. 137.
178
Am 29./30. September 1941 ermordeten Angehörige von Wehrmacht, SD, Polizei, Geheimer Feldpolizei, des Sonderkommandos 4a und der Einsatzgruppe C in der Schlucht bei Kiew binnen 36 Stunden mehr als 33700 Jüdinnen und Juden; vgl. u.a. Pohl,»Die Einsatzgruppe C 1941/1942«.
179
Zit. in: Oserow,»Kiew; Babi Jar«, S. 54.
180
Betroffene Frauen berichten mitunter, sie seien direkt vor dem Akt der Penetration ohnmächtig geworden. Dies kann eine reale physische Reaktion beschreiben, aber auch eine nachträgliche Schutzbehauptung sein; vgl. z.B. Pawlowicz,»I will survive «[1964], S. 36.
181
Zit. n.: Grossmann,»The Difficulty«, ohne Paginierung.
182
Die Stadt liegt in der westlichen Ukraine, nahe der Grenze zu Polen. Nach der sowjetischen Besetzung Ostpolens wurde sie 1939 in die Ukrainische Sowjetrepublik eingegliedert; nach dem deutschen Überfall gehörte Lemberg zum deutschen Verwaltungsbezirk Generalgouvernement.
183
«Die Ausrottung«, S. 176. Vgl. auch Basarow,»Deutsch-rumänische Greueltaten«, S. 218.
184
Auch in der Forschungsliteratur und der Presseberichterstattung ist man seit den 1990er Jahren dazu übergegangen, in den meisten Aufzählungen von Verbrechen wie selbstverständlich Vergewaltigungen zu erwähnen, ohne sich genauer damit zu befassen; vgl. u.a. Janßen,»›Vorwärts‹«, S. 12. Mitunter steht zu fragen, ob es in einer spezifischen Situation tatsächlich zu Vergewaltigungen kam.
185
In den letzten zehn Jahren sind die Situation und die Rechte solcher Kinder zum Gegenstand historischer, psychologischer und juristischer Untersuchungen geworden. Vgl. allgemein Carpenter,»Children’s Human Rights«, S. 24ff. Zu Kindern im ehemaligen Jugoslawien vgl. z.B. Nikolic-Ristanovic, Violence and War, S. 68ff. Zu Kindern von US-amerikanischen Soldaten und vietnamesischen Frauen vgl.