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186
Vgl. z.B. Koller,»Von Wilder aller Rassen«; Lebzelter,»›Schwarze Schmach‹«, S. 37ff.; Lilienthal,»›Rheinlandbastarde‹«, S. 426ff.; Pommerin, Sterilisierung der Rheinlandbastarde.
187
Vgl. Fehrenbach, Race after Hitler; Lemke Muniz de Faria, Zwischen Fürsorge und Ausgrenzung; Fehrenbach,»›Ami-Liebchen‹«; Bauer,»›Leiblicher Vater: Amerikaner (Neger)‹«.
188
Duden, 1999, Band 2, S. 544, die eckigen Klammern sind Teil des Zitats.
189
So wurde zum Beispiel kurz nach Gründung der Bundesrepublik 1949 eine quasioffizielle Erhebung über» farbige Besatzungskinder «in den französischen und US-amerikanischen Sektoren durchgeführt (Fehrenbach,»›Ami-Liebchen‹«, S. 183). Zur besonderen Kennzeichnung und Ausgrenzung von Kindern schwarzer Männer vgl. auch Lemke Muniz de Faria, Zwischen Fürsorge und Ausgrenzung. Zu Adoptionsverfahren vgl. Fehrenbach, Race after Hitler, S. 132ff.
190
Zur Diskriminierung von Kindern schwarzer Soldaten vgl. z.B. Hügel-Marshall, Daheim unterwegs.
191
Vgl. z.B. Stelzl-Marx,»›Russenkinder‹ und ›Sowjetbräute‹«; www.besatzungsvaeter.de [zuletzt eingesehen 20. 01. 2008]; Rutsch, Mein Vater der Feind, Fernsehdokumentation.
192
Fehrenbach,»›Ami-Liebchen‹«, S. 185, und dies., Race after Hitler, S. 107ff.
193
Vgl. z.B. Widmann/Wiltenburg,»Kinder des Feindes«, Spiegel-online, 22. 12. 2006 [zuletzt eingesehen 13. 1. 2007]; Paulick,»Occupation Children«, Deutsche Welle online, 25. 6. 2005 [zuletzt eingesehen 13. 1. 2007]; Rüggeberg,»Besatzerkinder«; Wiedemann,»Zwischenmensch«. Es gibt zahlreiche Detektive und Suchdienste, die sich auf das Auffinden der biologischen Väter dieser Menschen spezialisiert haben. Vgl. z.B. www.mcgeelocate.de/ [zuletzt eingesehen 20. 2. 2008]; www.gitrace.org/index.htm [zuletzt eingesehen 20. 1. 2008].
194
Nicht zuletzt, um der abfälligen Haltung gegenüber den Vätern und der Stigmatisierung der Kinder und ihrer Mütter etwas entgegenzusetzen, hat sich eine niederländische Nichtregierungsorganisation» Association of Liberation Children «genannt. Auf ihrer Website betonen mehrere Betroffene ihren Stolz, das Kind eines Befreiungssoldaten zu sein (www.liberationchildren.org [zuletzt eingesehen 24. 1. 2008]).
195
Zu diesem nationalen Opferdiskurs vgl. z.B. Niven (Hg.), Germans as Victims.
196
Vgl. z.B. Drolshagen, Wehrmachtskinder; Olsen, Vater: Deutscher; Warring,»War, Cultural Loyalty and Gender«; Diederichs, Stigma and Silence; Virgili,»Enfants de Boches«; ders., Naître ennemi; Picaper/Norz, Kinder der Schande; Muth, Die Wehrmacht in Griechenland. Seit Ende der 1990er Jahre haben sich in einigen Ländern Netzwerke und Selbsthilfeorganisationen gegründet, die sich mit dem Schicksal und den Rechten der Betroffenen auseinandersetzen. Vgl. z.B. Danske KrigsBørns Forening (http://www.krigsboern.de), Contactgroep Kinderen Duitse Militairen ([email protected]), Amicale Nationale des Enfants de la Guerre (http://anegfrance.free.fr/), Norges Krigsbarnforbund (http://www.nkbf.no), Krigsbarnforbundet Lebensborn (http://home.no.net/lebenorg) [alle eingesehen 1. 12. 2009].
197
Olsen, Vater: Deutscher, S. 19ff.
198
Ericsson/Ellingsen,»Life Stories of Norwegian War Children«; Borgersrud,»Meant to be Deported«.
199
Drolshagen, Wehrmachtskinder, S. 14.
200
Ebenda.
201
Ebba Drolshagen geht davon aus, dass in der UdSSR» Hunderttausende «Wehrmachtskinder geboren wurden (ebenda, S. 15), Isabel Heinemann führt an, dass die SS in der Sowjetunion insgesamt etwa 20000 Kinder zwangsgermanisiert hätte, darunter auch Kinder von deutschen Soldaten (Heinemann,»Rasse, Siedlung, deutsches Blut«, S. 509). Beide geben allerdings keine Quellengrundlage für ihre Schätzungen an.
202
Stadt im Südosten Weißrusslands, in die die deutschen Truppen am 19. 12. 1941 einmarschierten.
203
Reese,»Mir selber seltsam fremd«, S. 197.
204
Kühne, Kameradschaft, S. 161f. Vgl. auch Steinkamp, Devianz-Problematik in der Wehrmacht.
205
Zipfel,»Ausnahmezustand«, S. 73.
206
Abgedr. in: Der Prozeß (IMT), Bd. 7, S. 502f.
207
Sexuelle Gewalttaten wurden schon im Ersten Weltkrieg propagandistisch ausgeschlachtet, vgl. Mischkowski,»Sexualisierte Gewalt«, S. 20. Und auch die Deutschen machten während des Feldzugs gegen die Sowjetunion mit den angeblichen sexuellen» Greueltaten jüdischer Sowjetkommissare «Propaganda, vgl.»Neue Funde. Sowjet-Opfer in Lettland«, in:
208
Vgl. die Zusammenfassung von Zeugenaussagen in: Der Prozeß (IMT), Bd. 7, S. 544, sowie den Beweisfilm der sowjetischen Anklagevertreter (Die von den deutsch-faschistischen Invasoren in der UdSSR verübten Greueltaten, UdSSR 1945–1946, gezeigt am 19. 2. 1946 vor dem IMT [USSR-81], vgl. Delage, Der Prozess von Nürnberg, Dokumentarfilm, DVD 2, Track 3). Vgl. auch die Eröffnungsreden des britischen Hauptanklägers Sir Hartley Shawcross in: Der Prozeß (IMT), Bd. 3, S. 108, und des sowjetischen Anklagevertreters Generalleutnant R.A. Rudenko, in: Der Prozeß (IMT), Bd. 7, S. 170 und S. 218, sowie die Beweisführung des sowjetischen Hilfsanklägers M.Y. Raginsky in: Der Prozeß (IMT), Bd. 8, S. 65. Im Militärbezirk Smolensk hatte man mindestens zwei Wehrmachtsangehörigen, Gaudin und Müller, zahlreiche Vergewaltigungen nachgewiesen (Urteil im Prozeß des Militärbezirkes Smolensk gegen eine Gruppe ehemaliger Angehöriger der deutschen Armee [USSR-87], in: Der Prozeß (IMT), Bd. 7, S. 514f.).
209
Der Prozeß (IMT), Bd. 20, S. 665. Vgl. auch Manstein, Verlorene Siege [1955], S. 176f. Welche Anstrengungen Manstein in der Nachkriegszeit unternahm, um eine» gereinigte Erinnerung «an den Krieg durchzusetzen und die Wehrmachtselite zu rehabilitieren, zeigt Wrochem, Erich von Manstein, S. 109.
210
Der Prozeß (IMT), Bd. 9, S. 404 und S. 624f.
211
Dass solche Todesurteile die Ausnahme waren, zeigt Beck, Wehrmacht und sexuelle Gewalt, S. 308ff.
212
Im Statut des Nürnberger Gerichtshofes wurden neben Mord, Ausrottung und Versklavung auch» andere unmenschliche Handlungen «als» Verbrechen gegen die Menschlichkeit «aufgelistet. Theoretisch hätten in dieser Formulierung Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt enthalten sein und bei einer entsprechenden Auslegung vor Gericht verurteilt werden können; vgl. Askin, War Crimes, S. 163. Das Statut ist abgedr. in: Roggemann, Die internationalen Strafgerichtshöfe, S. 375ff. Zu den Möglichkeiten der zeitgenössischen Rechtsprechung vgl. auch die umfangreichen Ausführungen in: The Women’s International War Crimes Tribunal.
213
Vgl. u.a. Möller,»Sexuelle Gewalt im Krieg«, S. 284f.; Mühlhäuser,»Sexuelle Gewalt als Kriegsverbrechen«, S. 33; Seifert,»Krieg und Vergewaltigung«, S. 93. Dass diese Ansicht auch von Soldaten der sowjetischen Armee geteilt wurde, verdeutlicht der ehemalige Rotarmist Fjodor Swerew, der in Helke Sanders und Barbara Johrs Dokumentarfilm» BeFreier und Befreite «von 1992 äußert:»Ein Krieg ist doch ein Krieg. […] Ein Mann bleibt doch ein Mann und wenn der Mann eine junge Frau vor sich sah, so konnte bei ihm das Bedürfnis entstehen, sie zu vergewaltigen«(Johr/Sander, BeFreier und Befreite, S. 118).
214
Netherlands Temporary Court-Martial at Batavia, Trial of Washio Awochi, Urteilsverkündung vom 25. Oktober 1946, in: UN War Crimes Commission, Law Reports, Bd. 13, Fall Nr. 76, S. 122ff. Interessant ist, dass Zwangsprostitution hier nicht als Verbrechen